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GENETIK

DNA im Fokus (2)

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DNA im Fokus - Typisierung

Die DNA-Analyse

Die DNA-Analyse und ihre Bedeutung

Die DNA-Analyse ist ein Verfahren zur molekulargenetischen Untersuchung der DNA. Sie hat das Ziel Informationen über die genaue Abfolge einzelner DNA-Bausteine zu gewinnen und somit Erkenntnisse über die Verhältnisse innerhalb der DNA zu liefern. In den letzten Jahren hat die DNA-Analyse beständig an Bedeutung gewonnen und ist vor allem in der Kriminalistik, der Medizin und bei der Untersuchung von verwandtschaftlichen Verhältnissen (Abstammungsanalyse) ein unverzichtbares Hilfsmittel geworden.

1 Die DNA

Die menschliche DNA ist vor allem im Zellkern lokalisiert und wird daher auch als Kern-DNA bezeichnet. Sie liegt dort in mehreren Teilabschnitten vor, den Chromosomen. Diese setzen sich zu einem Chromosomensatz zusammen, der (beim Menschen) aus 23 mütterlichen und 23 väterlichen Chromosomen besteht, die wiederum jeweils aus 22 Körperchromosomen (Autosomen) und einem Geschlechtschromosom (Gonosom) existieren. Die DNA des Menschen ist strukturell aus zwei parallel verlaufenden Strängen aufgebaut, die zusammen ein spiralförmiges Molekül ähnlich einer verdrehten Strickleiter (Doppelhelix) bilden. Jeder der beiden DNA-Stränge besteht aus einer Aneinanderkettung von Nukleotiden, welche sich aus je einem Zuckermolekül (Desoxyribose), einer Phosphatgruppe und einer organischen Base zusammensetzen. Das Zucker- und das Phosphatmolekül wechseln sich in ihrer Abfolge im DNA-Strang ab, wobei immer eine von vier möglichen Basen (Adenin, Guanin, Cytosin und Thymin) am Zuckermolekül gebunden ist. Dies hat zur Folge, dass sich stets zwei Basen (Bildung eines Basenpaars) gegenüber stehen und sie durch ihre gegenseitige Anziehung den Doppelstrang formen. Die Bindung der Basen;paare unterliegt der "Chargaff-Regel", nach der es nur zu einer Verbindung zwischen Adenin (A) und Thymin (T) bzw. zwischen Guanin (G) und Cytosin (C) kommt.

Die rund 3,5 Milliarden Basenpaare umfassende Kern-DNA enthält circa 35.000 bis 40.000 funktionelle DNA-Sequenzen. Diese DNA-Sequenzen werden auch als Gene bezeichnet und bestehen aus Nukleotiden, die in einer bestimmten Reihenfolge angeordnet sind (Nukleotidsequenz) und dadurch die Information für ein Genprodukt (Protein) enthalten bzw. kodieren (genetischer Kode). Die Nukleotidsequenz nimmt dabei einen spezifischen Platz in einem bestimmten Chromosom ein, welcher als Genlocus bezeichnet wird. Proteine ermöglichen die Entwicklung und die Funktionsfähigkeit des kompletten menschlichen Organismus und sind zudem für die verschiedenen körperlichen Ausprägungen (Phänotyp einer Person) verantwortlich. Dabei kann diese Basenfolge im Verlauf der Evolution verschiedene Ausprägungsformen (Allele) annehmen, so dass die einzelnen Allele in den paarweise angeordneten Chromosomen unterschiedlich lokalisiert sein können.

Nur ein kleiner Teil, ungefähr 2-3 %, der gesamten DNA-Bausteine wird durch die Gene eingenommen und ist damit der kodierende Bereich (Exons) der DNA. Den überwiegenden Teil der Kern-DNA bilden die nicht kodierenden Bereiche (Introns). Sie kodieren keine Information zur Umsetzung eines Proteins und gelten daher für das Funktionieren des Organismus als irrelevant. Introns sind relativ kurze repetitive DNA-Abschnitte, die strukturell in hintereinander liegenden Wiederholungseinheiten (tandem repeats) oder verstreuten Sequenzwiederholungen auftreten. Tandem repeats lassen sich nach der Anzahl der sie bildenden Basenpaare in Satelliten, Minisatelliten und Mikrosatelliten einteilen. Die Mikrosatelliten (2-7 Basenpaare), auch Short tandem repeats (STRs) genannt, machen schätzungsweise 3 % (ca. 106 STRs) des menschlichen Erbgutes aus. Für die forensische DNA-Analyse sind zurzeit jedoch nur 30-40 STRs anerkannt, die in ihrer Struktur aus vier Basenpaaren (Tetra-nukleotid-Repeats) bestehen und deren Wiederholung am STR-Locus zwischen verschiedenen Individuen variiert. Im Verlauf der Zeit kann es durch Umwelteinflüsse (Klimaschwankungen, Krankheitserreger, radioaktive Strahlung etc.) zu Veränderungen der Basenabfolge der DNA-Abschnitte kommen. Diese treten in Form von Basenaustauschen oder dem Hinzufügen oder Wegfallen von DNA-Bausteinen auf und werden demnach in Sequenz- und Längenveränderungen (Polymorphismen) unterteilt. Sequenzvarianten kommen durch Nukleotidaustausch zustande und haben keine Auswirkungen auf die Länge der DNA-Sequenz. Dem gegenüber führt das Einfügen oder der Verlust eines oder mehrerer Nukleotide zu einer Längenveränderung des DNA-Abschnittes. Derartige Modifizierungen im Bereich der kodierenden DNA werden als Mutationen bezeichnet. Sie können eine Proteinstruktur dahingehend variieren, dass in weiterer Folge der Phänotyp des Menschen beeinflusst wird, eventuell Erbkrankheiten hervorgerufen werden und sogar die Überlebensfähigkeit des Gesamtorganismus im Vorfeld gänzlich ausgeschlossen wird. Im positiven Sinne wird es dem menschlichen Organismus aber dadurch auch ermöglicht, sich an veränderte Umweltbedingungen anzupassen. Dabei ist aus medizinischer Sicht vor allem die Erforschung der Gene von Bedeutung, die für Erbkrankheiten verantwortlich bzw. Krankheitsveranlagungen ursächlich sind.

Strukturelle Veränderungen in den nicht kodierenden DNA-Bereichen sind in Bezug auf die Funktionalität des menschlichen Körpers bedeutungslos. Aber im Zuge ihrer steten Weitergabe von Generation zu Generation haben sich zunehmend Abschnitte mit hypervariablem und folglich einzigartigem Charakter entwickelt, was der Identifizierung und Unterscheidung von Menschen in der Kriminalistik und Abstammungsuntersuchung nunmehr unter dem Begriff "genetischer Fingerabdruck" dienlich ist.

Je nach Betrachtung der DNA-Abschnitte - kodierende und nicht kodierende Bereiche - lassen sich dementsprechend unter;schiedliche Bedeutungen einer DNA-Untersuchung zuordnen, die im Folgenden näher betrachtet und erläutert werden.

2 Verwendung im Erkennungsdienst

Der genetische Fingerabdruck

Die DNA-analytische Untersuchung, die gegenwärtig in der forensischen Spurenanalytik an den Mikrosatelliten (STRs) praktiziert wird, hat das Ziel, ein visuelles individualspezifisches Identifizierungsmuster - genetischer Fingerabdruck - aus menschlichen Körperzellen anzufertigen. Das dazu erforderliche Verfahren der DNA-Typisierung erfolgt mittels der Polymerase-Kettenreaktion.

Der Begriff "genetischer Fingerabdruck" lässt sich aus dem klassischen Daktylogramm ableiten. Der genetische Fingerabdruck ist entsprechend dem klassischen Fingerabdruck durch sein individualspezifisches Muster unverwechselbar und eignet sich demnach sehr gut für Identifizierungs- und Unterscheidungszwecke im Bereich der Kriminalistik. Anhand dieser Eigenschaft wird der genetische Fingerabdruck den erkennungsdienstlichen Maßnahmen zugeordnet, welche für die "Beschaffung, Sammlung und Auswertung von Vergleichsmaterial zur Identifizierung oder Unterscheidung von Personen, Toten und Sachen" angewandt werden.

Als Element des Erkennungsdienstes ist die DNA-Analyse sowohl repressiven als auch präventiven Zwecken dienlich. In den kommenden Abschnitten wird auf diese beiden erkennungsdienstlichen Zielrichtungen eingegangen.

Strafverfolgung

Im Sinne der Strafverfolgung (Repression) hat die DNA-Analyse die Funktion, eine Person bei einem konkret vorliegenden Sachverhalt als tatverdächtig zu klassifizieren bzw. auszuschließen. In diesem Zusammenhang steht insbesondere die Frage im Vordergrund, mit welcher Wahrscheinlichkeit die untersuchte Person als Spurenverursacher (und damit auch als möglicher Täter) in Betracht kommt bzw. ausgeschlossen werden kann. Diese Fragestellung ist von Bedeutung, wenn eine DNA-Typisierung nur an einer unzureichenden Menge DNA vorgenommen werden kann und somit die Möglichkeit besteht, dass das hergestellte DNA-Muster sich anhand seiner Merkmale mit dem einer anderen Person überschneidet. Ist dies der Fall, kann die eine Person nicht als Spurenleger ausgeschlossen werden bzw. beide Personen spielen als Spurenverursacher eine Rolle. Ein vollständiges DNA-Identifizierungsmuster ist hingegen bei jedem Menschen, außer bei eineiigen Zwillingen, unterschiedlich.

Die Berechnung der Wahrscheinlichkeit für eine Merkmalsübereinstimmung basiert auf einer bekannten Häufigkeitsverteilung der Merkmale (Allele) jedes untersuchten STR-Systems innerhalb einer Population. Das heißt, es existieren für die einzelnen Systeme Einzelwahrscheinlichkeiten, die miteinander multipliziert die Wahrscheinlichkeit ergeben, dass "zwei zufällig ausgewählte, unverwandte Individuen einer Bevölkerung dieselbe Merkmalskombination aufweisen." Die Merkmalsverteilung variiert zwischen den Populationen, sodass nur die Allelhäufigkeiten aus der Bevölkerung zur Anwendung kommen dürfen, für deren Mitglieder die Wahrscheinlichkeit errechnet werden soll. Hierbei werden STR-Marker verwendet, bei denen die Allelformen in der Population möglichst gleichmäßig verteilt sind.

Wurden zum Beispiel vier STR-Systeme einer Population untersucht, von denen zwei die Merkmalshäufigkeit von zehn Prozent umfassen und die zwei übrigen sich jeweils nur zu einem Prozent häufen, beträgt das Produkt und damit die kombinierte Häufigkeit des Merkmals 0,000001. Im Ergebnis bedeutet dies, dass es unter einer Million Personen statistisch nur eine gibt, die in den vier analysierten Systemen dieselben Allele aufweist wie die untersuchte tatverdächtige Person. Je mehr Systeme demnach untersucht werden, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass zwei Personen als Spurenleger konkret in Frage kommen. Gegenwärtig umfasst das DNA-Identifizierungsmuster in Deutschland standardmäßig acht STR-Systeme, so dass sich daraus für die Berechnung der Wahrscheinlichkeit der Merkmalsübereinstimmung bereits eine Häufigkeit von eins zu mehreren Milliarden ergibt. Eine Übereinstimmung der DNA-Muster von der Tatortspur und vom Verdächtigen trägt allerdings nicht zu einer absolut sicheren Identifizierung des Täters bei, sondern lässt nur eine relative Wahrscheinlichkeitsaussage in Form eines Index zu, dass der Spurenleger auch der Täter sein könnte. Schließlich gibt es die Möglichkeit, Tatortspuren zu manipulieren, indem der Täter eine falsche DNA-Spur legt, um den Verdacht von sich bzw. gezielt auf eine andere Person zu lenken. Vielmehr muss der genetische Fingerabdruck daher mit anderen Elementen der kriminalistischen Beweisführung wie Zeugenaussagen oder anderen Spuren (klassische Fingerabdrücke, Textilspuren etc.) kombiniert werden, um die Identität des Täters zu erhellen. Hinzu kommt die Tatsache, dass DNA-Analysen nicht immer fehlerfrei ablaufen. Durch menschliches Versagen können bereits in der Sicherung von Spurenmaterial (Kontaminierung mit fremder DNA) aber auch später im Labor (Vertauschen von Etiketten etc.) Fehler auftreten, die das Ergebnis verfälschen und mitunter einen falschen Verdacht entstehen lassen.

Es gibt Fälle, wo die forensische DNA-Analyse der Kern-DNA an ihre Grenzen stößt. Es kommt z.B. vor, dass für eine Analyse nicht ausreichend zellkernhaltiges Material zur Verfügung steht. Daneben können auch biologische Spuren von verschiedenen Personen miteinander vermischt sein (Mischspuren), so dass eine zweifelsfreie Differenzierung und Zuordnung von DNA-Identifizierungsmustern einzelner Personen erschwert wird. Mit der Untersuchung von mitochondrialer und Y-chromosomaler DNA ist es aber der forensischen Medizin gelungen, eine DNA-Typisierung selbst in solchen Problemfällen durchzuführen.

Die mitochondriale DNA (mtDNA) befindet sich im Gegensatz zur Kern-DNA nicht im Kern der Zelle, sondern in den Mitochondrien. Ein weiterer Unterschied beider DNA-Formen ist, dass in einer menschlichen Zelle nur ein Zellkern mit einem DNA-Doppelstrang vorliegt, während pro Zelle bis zu 1000 Mitochondrien mit jeweils mehreren DNA-Molekülen vorkommen, die einer DNA-Analyse zugeführt werden können. Dementsprechend kann mehr Material einer Analyse unterzogen werden.

Die Typisierung von mitochondrialer DNA kommt dann zur Anwendung, wenn nur wenig DNA-haltiges Ausgangsmaterial (Knochen, ausgefallene Haare) vorhanden ist bzw. wenn die nukleare DNA durch Umwelteinflüsse (UV-Strahlung, Hitze, Feuchtigkeit etc.) stark abgebaut (degradiert) vorliegt. Aufgrund der ausschließlich mütterlichen (maternalen) Vererbung der mtDNA kann man zusätzlich Aussagen über die mütterliche Verwandtschaftslinie treffen.

In ihrer Struktur besitzt die mtDNA zwei hypervariable Regionen (HVR I und II), die einer sehr hohen Mutationsrate unterliegen. Im Vergleich zur Kern-DNA liegt diese pro 1000 Basenpaare fünf bis zehnmal mal höher, was vor allem auf das nur 16.569 Basenpaare umfassende Molekül zurückzuführen ist. Diesbezüglich kam es insbesondere unter nicht verwandten Personen zu einer vermehrten Ausbildung von Sequenzpolymorphismen, die sich zum Zwecke einer Personenidentifizierung eignen. Die statistische Auswertung erfolgt über die "Angabe der Häufigkeit der beobachteten Variante in der relevanten evölkerungsgruppe." Die Häufigkeit wird durch den haploiden Charakter der mtDNA und ihrer rein maternalen Vererbung nicht wie bei den STR-Loci der Kern-DNA durch die Multiplikation der Einzelwahr;scheinlichkeiten detektiert. Vielmehr wird die Häufigkeit der auftretenden Sequenzvariante (Haplotyp) mittels einer Referenzdatenbank ermittelt. Allerdings ist die statistische Aussagekraft (Beweiswert) im Vergleich zu den STR-Untersuchungen der nuklearen DNA sehr viel geringer. In kriminalistischer Hinsicht kommt die Analyse der mtDNA daher nur in Betracht, wenn der Kreis Spuren verursachender Personen sehr eng gefasst ist, die standardmäßigen Marker zersetzt sind oder wie bereits dargestellt kein anderes Spurenmaterial vorhanden ist.

Eine Untersuchung Y-chromosomaler (männlicher) STR-Systeme (Y-STRs) kommt vor allem bei der Aufklärung von Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zum Tragen. Hier geht es um den gezielten Nachweis spezieller Y-STRs in Mischspuren aus männlichen und weiblichen Spurenmaterial (z.B. Vaginalabstrich nach einer Vergewaltigung) und folglich der Identifikation männlicher Spurenleger. Ein weiterer Aspekt für die Berücksichtigung von Y-chromosomalen Markern ist die ausschließlich paternale (väterliche) Vererbung des Y-Chromosoms. Insbesondere können hierdurch Defizienzfälle bei der Vaterschaftsdiagnostik geklärt werden.

Analog zur mtDNA ist der Beweiswert der Y-chromosomalen STR-Untersuchung in Form einer statistischen Aussage auch hier wesentlich geringer als bei der Typisierung autosomaler STRs. Die Häufigkeit wird mittels einer Referenzstichprobe lediglich abgeschätzt. Es besteht daher die Notwendigkeit von speziellen Datenbanken, in denen eine Vielzahl von Y-Haplotypen unverwandter Personen (nach ethnischer Zugehörigkeit getrennt) gespeichert sein muss. Mit Hilfe solcher Datenbanken ist es daher zusätzlich möglich, einen unbekannten Spurenleger einer ethnischen Gruppe zuzuordnen. Man kann daraus resultierend Deutsche von Spaniern, Spanier von Italienern und Türken von Kurden differenzieren.

Präventiver Zweck der DNA-Analyse

Hinsichtlich der Straftatenverhütung (Prävention) kann das analysierte DNA-Identifizierungsmuster die Verhinderung einer wiederholten Begehung von Straftaten dahingehend bezwecken, dass seine Abspeicherung in der DNA-Analyse-Datei beim Bundeskriminalamt sowohl eine schnellere Täteridentifizierung durch den Abgleich mit aufgefundenem Spurenmaterial ermöglicht als auch in Einzelfällen Abschreckungscharakter besitzt. Die DNA-Analyse-Datei (DAD) ist ein elektronisches Datensystem, in dem DNA-Identifizierungsmuster von Personen und Tatortspuren gespeichert sind. Die DAD wurde am 17. April 1998 beim BKA in Wiesbaden eingerichtet und ist als eine Verbundanwendung Bestandteil des polizeilichen Informations;systems INPOL, mit dem sämtliche Bundesländer auf die gespeicherten Daten zugreifen können. Neben den DNA-Profilen werden parallel die entsprechenden Personendaten (mit Anonymisierungsformel) bzw. Spurendaten sowie die Vorgangs- und Verwaltungsdaten in die Datenbank aufgenommen. Die Einstellung der DNA-Muster und deren Abfrage zur Vergleichszwecken erfolgt dabei ausschließlich durch das BKA und den einzelnen Landeskriminalämtern. Der Zweck der DNA-Analyse-Datei besteht je nach kriminalistischer Fragestellung in der Möglichkeit:

  1. Tatverdächtige zu erkennen,
  2. Personen bereits gespeicherten Tatortspuren zuzuordnen,
  3. Tatortspuren bereits gespeicherten Personen zuzuordnen,
  4. "aktuelle" Tatortspuren anderen bereits gespeicherten, Tatortspuren zuzuordnen oder
  5. tatverdächtige Personen als Spurenleger auszuschließen.

Ferner dient die DAD zur Erkenntnisgewinnung bezüglich des polizei- und kriminaltaktischen Vorgehens und zur generellen Ausscheidung von unbedeutenden Informationen. Die DNA-Analyse-Datei umfasst derzeit (Stand: 30.9.2009) 658.525 Personaldatensätze und 161.669 Spurendatensätze, die zusammen einen Gesamtbestand von 820.194 Datensätzen bilden. Seit Einrichtung der Datenbank konnten bisher 89.884 "Treffer" verzeichnet werden. Davon konnte in 69.831 Fällen eine Tatortspur einer Spuren legenden Person zugeordnet werden, während es in den restlichen 20.053 Fällen zu so genannten Spur-Spur-Treffern kam. Dies bedeutet, dass die jeweiligen Spurenleger mit verschiedenen Tatorten in Verbindung gebracht werden konnten. Insgesamt verteilen sich dabei die Spur-Person bzw. Person-Spur Treffer, wie in der folgenden Tabelle dargestellt, auf die verschiedenen Deliktsformen:

Deliktsbereich

Anzahl

Straftaten gegen das Leben

816

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

1.547

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

913

Straftaten gegen die persönliche Freiheit

84

Diebstahlsdelikte

56.058

Raub und Erpressung

4.748

Straftaten gegen die öffentliche Ordnung

252

Gemeingefährliche Straftaten

554

Betrug/Untreue

99

Beleidigung

99

Sachbeschädigung

314

Strafgesetzbuch

2.553

Nebengesetze (Waffen etc.)

1.069

Zudem können im Erkennungsdienst durchgeführte DNA-Analysen auch in nicht strafrechtlich relevanten Sachverhalten zur Anwendung kommen, wie zum Beispiel bei der Identifizierung von Vermissten, die als unbekannte Tote aufgefunden werden sowie im Zusammenhang mit Naturkatastrophen (z.B. die Flutkatastrophe im Jahr 2004 in Südostasien) oder Unfällen (Flugzeugabsturz etc.), wo eine Identitätsfeststellung anhand von Körpermerkmalen oder des Gebisses nicht (mehr) möglich ist.

Im Rahmen der Vermisstensachbearbeitung besteht die Möglichkeit, die DNA-Muster, die anhand von Vergleichsmaterial der vermissten Person erstellt wurden, in die Verbunddatei "Vermisste/unbekannte Tote" beim BKA aufzunehmen, um somit eine bessere Identifizierung zu garantieren.

Mit der Einrichtung solcher Datenbanken, in der die erstellten genetischen Fingerabdrücke gespeichert und jederzeit für den Abgleich von DNA-Profilen bereitgestellt werden können, bekam die forensische DNA-Analyse ihren überaus hohen Stellenwert in der Kriminalistik und ist seitdem auch nicht mehr wegzudenken.

3 Behandlung und Prävention in der Medizin

Wie zuvor bereits beschrieben geht es in medizinischer Hinsicht bei der DNA-Analyse hauptsächlich um die Ermittlung und Erforschung der Genabschnitte, die für Erkrankungen des menschlichen Organismus verantwortlich sind. Mit dem Wissen darüber, welche Gene welche Krankheitsbilder verursachen, können gezielte Behandlungsmethoden entwickelt und angewandt werden, um so Krankheiten vorzubeugen bzw. bei deren Ausbruch entsprechend schnell zu heilen. In diesem Zusammenhang kommen speziell auf den Organismus abgestimmte Medikationen sowie gentherapeutische Maßnahmen (z.B. somatische Gen;therapie in Betracht.

Genetische Analysen finden insbesondere im Bereich der pränatalen (vorgeburtlichen) Untersuchung und bei der Untersuchung von Neugeborenen ihre häufigste Anwendung. Sie dienen hier zur frühzeitigen Feststellung schwerer Erbkrankheiten und Chromosomenstörungen.

Des Weiteren lassen sich durch die Erkenntnisse einer solchen DNA-Analyse diverse Gentechniken ableiten, welche die Herstellung körpereigener Substanzen zum Ziel haben. So können zum Beispiel künstlich produzierte Hormone oder Enzyme, die der Organismus aufgrund eines Gendefekts nicht selber zu synthetisieren vermag, demselben zugeführt werden, um einer Stoffwechselerkrankung entgegenzuwirken. In präventiver Hinsicht haben DNA-Analysen vorwiegend die Gesundheitsvorsorge zum Gegenstand. Mit der Kenntnis über genbedingte Krankheitsveranlagungen bzw. -anfälligkeiten können schon im Vorfeld entsprechende Maßnahmen getroffen werden. Lässt sich bei einer Frau beispielsweise die Prädisposition an Brustkrebs zu erkranken feststellen, können frühzeitig entsprechende Behandlungen vorgenommen werden, um den Krebs bereits im Anfangsstadium zu bekämpfen. Bei einer genetisch bedingten Neigung zur Fettleibigkeit mit den daraus resultierenden Erkrankungen wie Arteriosklerose, Bluthochdruck, und Diabetes kann dahingehend begegnet werden, dass die betroffene Person einen ernährungsbewussten und bewegungs;reichen Lebensstil wählt.

Im Ergebnis haben medizinische DNA-Analysen einen vorbeugenden bzw. therapeutischen Zweck oder dienen als Grundlage für die Familien- bzw. Lebensplanung.

4 Abstammungsanalyse im Strafverfahren und im Rahmen zivilrechtlicher Streitigkeiten

Neben der Identifizierung und Differenzierung von Personen kommt dem genetischen Fingerabdruck auch eine entscheidende Rolle bei der Abstammungsbegutachtung zu. Hierbei soll die Möglichkeit einer Verwandtschaft zwischen einzelnen Personen zueinander mittels einer DNA-Analyse untersucht werden. Den Hauptanwendungsbereich stellt im Zusammenhang mit der Abstammungsanalyse der Vaterschaftstest (Paternitätsprüfung) dar.

Ausgangspunkt der Abstammungsuntersuchung ist die Vererbung der repetitiven DNA-Abschnitte, da ein Kind an jedem seiner STR-Systeme eine mütterliche und eine väterliche Allelform aufweist. Im Zuge der Untersuchung werden die genetischen Finger;abdrücke von der Mutter, dem Kind und dem in Frage kommenden Vater erhoben. Daraufhin werden zunächst die Allele der Mutter und des Kindes miteinander verglichen, um die mütterlichen Merk;malsausprägungen herauszufiltern. Danach werden die übrig gebliebenen Allele des Kindes mit denen des fraglichen Vaters verglichen, wobei diese komplett übereinstimmen müssen, um eine Vaterschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen. Bei einer Nichtübereinstimmung ist die Paternität dagegen zu 100 % ausgeschlossen.

Mit dem Wissen über etwaige Verwandtschaftsverhältnisse der beteiligten Personen lässt sich in strafprozessualer Hinsicht ein Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrecht ableiten. Gemäß StPO sind Personen zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt, die mit dem Beschuldigten verwandt oder verschwägert sind bzw. waren. Es ist jedem Zeugen möglich, die Auskunft auf solche Frage zu verweigern, deren Beantwortung ein mögliches Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren für eine mit ihm verwandte Person zur Folge haben könnte. In diesem Sinne braucht beispielsweise ein Zeuge, der mit Hilfe der DNA-Abstammungsanalyse als Vater ermittelt wurde, keine Aussagen darüber zu treffen, die seinen Sohn als Beschuldigten belasten würden. Allerdings ist dieser strafverfahrensrechtliche Bezug einzelfallsbezogen und findet daher eher selten Anwendung.

Dem gegenüber werden Vaterschaftstests regelmäßig bei zivilrechtlichen Streitigkeiten herangezogen, wenn es zum Beispiel um die Nichtzahlung von Kindesunterhalt geht, bei der der Betroffene seine Vaterschaft abstreitet und folglich nicht für die Alimentation aufkommen will. Zudem geht es bei Erbschafts;streitigkeiten oft um die Feststellung der Verwandtschaft zu dem Verstorbenen. Mittels einer Abstammungsanalyse bzw. einer Paternitätsprüfung im Speziellen kann auch hier Klarheit darüber geschaffen werden, welche Personen zivilrechtliche Ansprüche auf eine Erbschaft geltend machen können.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das Verwendungsspektrum einer DNA-Analyse weit gefasst ist. Sie kommt in vielen Bereichen zur Anwendung, in denen ihre Zweckmäßigkeit unterschiedlichen Charakter besitzt. Vor allem die Speicherung der Analyseergebnisse in entsprechenden Datenbanken macht die DNA-Analyse zu einem sehr wirkungsvollen Instrument der Wissenschaft.

Aus: Tom Winterfeld: DNA - im Fokus der Kriminalistik VDM Verlag Dr. Müller (gekürzt)
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