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In-vitro-Fertilisierung


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In-vitro-Fertilisation
Neun Monate
Zentrum für Sterilitätsbetreuung

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Louise Brown

Die Geschichte des Retortenbabys Louise Brown nahm am 12. Nov. 1977 seinen Lauf, als Dr. Patrick Steptoe einen Acht-Zell-Embryo Lesley Brown innerhalb eines natürli-chen Zyklus transferierte.

Rund 4 Monate später, am 14 März 1978, wurde an Lesley Brown eine invasive PND (pränatale Diagnostik) durchgeführt.

Am 25. Juli 1978 war es dann endlich soweit:
Das erste Retortenbaby der Geschichte sorgte für großes Aufsehen.
Das 2.600 Gramm schwere Baby, Louise Brown, erblickte in Oldham bei Manchester um 23:47 Uhr per Kaiserschnitt das Licht der Welt. Mit diesem Schritt, hatten der Biologe Robert Edwards und der Gynäkologe Patrick Steptoe eine neue Ära der Medizin eingeleitet.

Ein Eileiterverschluss hatte bei Lesley Brown eine natürliche Schwangerschaft unmöglich gemacht.
"Ich habe nicht Gott gespielt, sondern nur der Natur nachgeholfen", so der Frauenarzt Steptoe nach der problemlosen Operation.

Heute ist aus dem vielbestaunten Baby eine selbstbewusste junge Frau geworden. Die 21-jährige Louise Brown ist überzeugt: "Ich bin kein Monster, sondern ganz normal im Bauch meiner Mutter aufgewachsen."

Seit diesem spektakulären Ereignis 1978, kamen schon mehr als 300.000 Babys, deren Leben im Reagenzglas begann, zur Welt. Allein in Deutschland werden jährlich 5.000 Babys durch künstliche Befruchtung gezeugt - Tendenz steigend.

Die Kehrseite dieses Fortschritts:
Mit dieser Entdeckung gehen nicht nur langjährige Kinderwünsche in Erfüllung, sondern es wird auch die Möglichkeit gegeben, an einem ganz großen Rad zu drehen: das Spiel mit dem menschlichen Erbgut, - der Griff nach den Genen, der mit großer Gewissheit nicht zu verhindern ist.

Dank der "Mikromanipulation", durch die jetzt auch schwächliche Spermien den Weg in die Eihülle finden, und der IVF, versucht man der steigenden Unfruchtbarkeit bei Männern und Frauen gezielt entgegen zu wirken.

Seit der Geburt von Louise Brown vor zwanzig Jahren hat sich die Reproduktionsmedizin rasant entwickelt. Für eine künstliche Befruchtung reicht heute eine einzige Samenzelle aus.

Begriffserklärung

1 In-vitro-Befruchtung

Die Befruchtung erfolgt außerhalb des Organismus, in vitro. Kinder, die auf dem Weg einer Zeugung im Reagenzglas entstehen, werden daher in unserer Umgangssprache Retortenbabys genannt. Das technische Verfahren ist weitgehend abgeklärt. Man ent-nimmt dabei nach vorangegangener Behandlung mit Hormonen durch die Bauchdecke der Frau reife Eizellen aus den Eierstöcken und bringt sie in einer Nährlösung aus Blutserum und Spurenelementen mit dem männlichen Samen zusammen. Die auf diese Weise befruchteten Eizellen werden im Brutschrank für 48 bis 60 Stunden aufbewahrt. Anschließend wird der Embryo im Zwei- bis 16-Zellstadium in die entsprechend unter Anwendung von Hormonen vorbereitete Gebärmutter eingepflanzt, wo er sich dann im günstigsten Fall in die Schleimhaut einnistet. Dieses Verfahren wird auch "extrakorporale Befruchtung" oder "In-vitro-Fertilisation mit Embryotransfer" bezeichnet.

Zusammenfassend sind die Schritte einer künstlichen Fortpflanzungstherapie folgende:
Hormonbehandlung -Punktion -IVF oder ICSI - Embryonentransfer

2 ICSI

Diese Abkürzung steht für "Intra-Cytoplasmatische-Spermien-Injektion". In die per Punktion entnommenen Eizellen wird unter dem Mikroskop jeweils eine einzelne Samenzelle eingebracht. Die Ei- und Samenzellen werden gewaltsam zusammengebracht. Auch hier werden die (max. drei) Eizellen nach der Befruchtung und begonnener Zellteilung nach zwei Tagen in die Gebärmutter eingesetzt. Die Sa-menzellen müssen weder den Weg bis zur Eizelle, noch das Eindringen in die Eizelle aus eigener Kraft schaffen.

Die Befruchtung findet also außerhalb des Körpers statt.

Manchmal sind die Spermien des Mannes nicht beweglich genug, um in eine Eizelle einzudringen und dadurch eine Befruchtung herbeizuführen. Hier kann mittels einer feinen Nadel ein einzelnes Spermium in die vorher entnommene Eizelle eingebracht werden.

3 Embryonen-Transfer

So heißt der Vorgang, wenn die befruchteten Eizellen, die aufgrund der begonnenen Zellteilung nun schon "Embryo" heißen, in die Gebärmutter eingesetzt werden. Dies geschieht ca. zwei Tage nach der Punktion auf ähnliche Weise wie eine Insemination. Direkt nach dem Einspritzen der kleinen Menge Flüssigkeit in die Gebärmutter wird die Spritze und der winzige Schlauch unter dem Mikroskop kontrolliert, ob auch wirklich alle vorbereiteten Embryonen übertragen wurden. Es wäre unsagbar schade, wenn etwas im Schlauch "hängen bleiben" würde.

4 Klonen

Wenn man einen Embryo im 8- oder 16-Zellstadium durchschneidet, dann entwickeln sich aus den zwei Hälften genetisch vollkommen identische Zwillinge, so genannte Klone. Es heißt, dass zumindest im Ausland Versuche der Teilung (Mikromanipulation) menschlicher Embryonen stattfinden.
Eine weitere Form des Klonierens besteht in der Übertragung von Zellkernen. Im Tierversuch war es möglich, den Zellkern einer Körperzelle in eine entkernte Zygote zu übertragen und hieraus ein Tier sich entwickeln zu lassen, das genetisch identisch war mit dem Tier, von dem die Körperzelle stammte (Schaf "Dolly").

Chimären: Es besteht die Möglichkeit, während der ersten Zellteilungen nach der Befruchtung omnipotente Zellen aus verschiedenen In-vitro-Befruchtungen in einen Zellverband zu bringen. So ist es gelungen, Mäuse zu züchten, deren Felle die Merkmale von 4 Elternteilen aufwiesen. Auch omnipotente Zellen von Schaf und Ziege brachte man in einen Zellverband. Es wurde ein Tier geboren, bei dem ein Teil der Organe und Körperteile von den vom Schaf stammenden Zellen, der andere Teil von den von der Ziege stammenden Zellen gebildet wurde.

Hybride entstehen, wenn Ei und Samenzelle von verschiedenen Arten vereinigt wer-den. Es entsteht ein Lebewesen, dessen Zellen die Erbanlagen zweier Elternarten enthalten.
Das Klonen von Menschen, sowie die Bildung von Chimären und Hybriden aus Mensch und Tier stellen krasse Verstöße gegen die Menschenwürde dar und sind unter Strafe verboten.

5 In-vivo-Befruchtung oder Insemination

Spermaflüssigkeit wird mittels einer Spritze und einem sehr dünnen Schlauch direkt in die Gebärmutter gespritzt. Dies kann ohne Betäubung geschehen. Für die Samenzellen ist somit die erste Hürde, nämlich der Eingang von der Scheide zur Gebärmutter überwunden. Den restlichen Weg durch die Eileiter bis zu den Eierstöcken müssen die Samenzellen selbst schaffen. Ebenso das Eindringen in die Eizelle, also die eigentliche Befruchtung.

Die Befruchtung findet also innerhalb des Körpers statt, am und im lebenden Organismus, also "in vivo".
Rechtlich und ethisch ist es von großer Bedeutung, ob der Samenspender der eigene Ehemann (homologe Insemination) oder ein fremder Samenspender (heterologe Insemination) ist.

6 Embryo-Konservierung

Dies ist die Bezeichnung für das tiefgefrorene Aufbewahren von befruchteten Eizellen. Da durch die Hormonbehandlung meist mehr Eizellen gewonnen werden, als für die einzelne Behandlung nötig/möglich sind, ist es erlaubt, die überzähligen Zellen nach der Befruchtung tiefgefroren aufzubewahren. Die Zellen werden etwa in dem Stadium eingefroren, wie sie in die Gebärmutter eingesetzt werden würden: sie sind mit der Samenzelle verschmolzen und haben schon begonnen sich zu teilen. Will man diese Zellen später verwenden, ist es leider nicht zu 100 % gewährleistet, dass sie den Auftau-Vorgang unbeschadet überstehen.

Warum können manche Paare keine Kinder bekommen?

* Unregelmäßiger Eisprung bei der Frau
* Schlechte Samenqualität des Mannes
* Samen und Eizelle passen nicht richtig zusammen und es kommt zu keiner Befruchtung.
* Samen und Eizelle treffen nicht zusammen.
* Die Embryonalentwicklung wird unterbrochen.

In den meisten Fällen kann mit Medikamenten geholfen werden


Wie Erfolg versprechend ist eine Behandlung?

Die Erfolgsaussichten auf eine Schwangerschaft liegen bei einer einfachen Hormonbehandlung in Verbindung mit einer Insemination zwischen 25 % und 30 % pro Zyklus. Ist die Fruchtbarkeit nachhaltiger gestört, muss über eine IVF- oder ICSI-Behandlung bei etwa 70 bis 80 Prozent der Paare eine Schwangerschaft erzielt werden.

Risiken für die Patientin:

Bei regelmäßiger Kontrolle der Behandlung sind ernsthafte Nebenwirkungen selten. In etwa 1-2 % kann die hormonelle Stimulation zu einer Überfunktion der Eierstöcke führen, was zu Flüssigkeit im Bauchraum und zu Leibschmerzen führt. Eine erhöhte Gefahr an Krebs zu erkranken ist nach heutiger Kenntnis nicht vorhanden. Allerdings ist durch eine IVF-Behandlung die Wahrscheinlich-keit auf eine Mehrlingsschwangerschaft erhöht

Sonja Spiegel, Nadja Steffenhagen

Überzählige Embryonen

1988 Edward Hitchcock verpflanzt einer 60-jährigen Frau und einem 40-jährigen Mann, die an Parkinson leiden, fötales Hirngewebe.
1990 In den USA wird das erste Kind geboren, an dem eine Präimplantati-onsdiagnostik durchgeführt wurde. Bei der Präimplantationsdiagnostik werden künstlich befruchtete Eizellen vor dem Einpflanzen genetisch untersucht.
1991 Das Embryonenschutzgesetz tritt in Kraft, welches Verbote von künstli-cher Befruchtung ohne beabsichtigte Schwangerschaft, Klonierung, Keimbahnmanipulation und vorgeburtliche Geschlechtsuntersuchung enthält.
1993 In den USA kloniert der Wissenschaftler Jerry Hall "nicht entwicklungsfähige" menschliche Embryonen.
1994 Zustimmung zur Transplantation fötaler Zellen in das Gehirn von Parkinson-Patienten durch die Ethikkommission in München.
1995 Bill Clinton ist gegen Embryonenforschung, die Erzeugung von Embryonen zu Forschungszwecken soll nicht mehr mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.
1995 Klaus Diedrich will bei künstlich erzeugten Embryonen die Präimplantationsdiagnostik anwenden, was in Deutschland aber verboten ist.
1996 In Großbritannien werden über 3000 befruchtete Eizellen, die Reste von künstlichen Befruchtungen, vernichtet, da man sie nicht länger als fünf Jahre aufbewahren darf.
1997 Bei einer US-Tagung wird bekannt gegeben, dass Zellkulturen aus Stammzellen abgetriebener Embryonen entwickelt wurden.
1998 Die Keimbahnmanipulation darf in den USA nicht öffentlich gefördert werden.
1998 Die Zentrale Ethikkommission spricht sich gegen die Übertragung von fötalem Gewebe auf Menschen mit der Parkinson-Krankheit aus.
1998 Gearhart und James Thomson geben zu, embryonale Stammzellen gezüchtet zu haben. Thomson nutzte "überzählige" Embryonen aus künstlichen Befruchtungen, während Gearhart unreife Keimzellen von abgetriebenen Föten verwendete.

Embryonen als Ersatzteillager

Das Fortpflanzungsmedizingesetz und die Bundesverfassung schreiben vor, dass keine überzähligen Embryonen entstehen dürfen. Gesetzlich gesehen spricht man von einem Embryo erst dann, wenn eine Kernverschmelzung stattgefunden hat. Davor spricht man noch von imprägnierten Eizellen. Es dürfen also nicht mehr imprägnierte Eizellen zu Embryos entwickelt werden, als man innerhalb eines Zyklus benötigt. Um Mehrlingsschwangerschaften zu vermeiden, dürfen es aber höchstens drei sein.

In England ist es bereits erlaubt, bis zu 14 Tage alte Embryos genetisch identisch zu vervielfältigen, um ihnen Stammzellen zu entnehmen. Die Forscher hoffen, aus den Stammzellen neues Gewebe oder Organe züchten zu können. Sie wissen jedoch, dass das Klonen nicht die einzige Methode ist, um diese wertvollen Alleskönner" zu gewinnen. Man könnte die embryonalen Stammzellen auch aus dem Gewebe des Erwachsenen gewinnen. Allerdings glaubt man, dass man nur dann eine führende Position in der Gentechnik erobern kann, wenn man im Klonen einen Fortschritt macht.

Sicherlich gibt es auch einige Vorteile zu diesem Thema. Man erhofft sich beispielsweise, dass man aus dem Gewebe Ersatzorgane und Ersatzgewebe für zahlreiche Therapien züchten kann. So könnte man Parkinson-Kranken und Querschnittsgelähmten helfen. Auch bei uns wird das Interesse der Wissenschaftler geweckt. Besonders interessiert sind sie an den so genannten Stammzellen. Aus diesen lässt sich zwar kein kompletter Organismus mehr züchten, doch sie enthalten Informationen, um untergegangenes Gewebe zu ersetzen.

Vertreter der christlichen Kirche reagieren mit Protesten. Vielen ist nicht klar, dass man beim "Therapeutischen Klonen" bereits gezeugtes Menschenleben vernichtet. Es ist nicht fair, Embryonen nur zu zeugen, um das Leben anderer Menschen zu verbessern oder zu verlängern. Es ist nicht richtig, dass man Krankheiten "nur durch Klonen und Töten heilen kann". Ein menschlicher Embryo ist bereits menschliches Leben, das sollte respektiert werden.

Embryonen als medizinisches Material

Soweit die Forschung höchstrangige Forschungsziele benennt und ausschließlich über die Forschung mit menschlichem Keimgut diese Ziele erreichen kann, scheint Forschung legitim, jedoch nur soweit "überzählige Embryonen" zur Verfügung stehen. Die "Ingebrauchnahme" menschlichen Lebens und dessen Zeugung durch Forscher, um damit verbrauchend zu experimentieren, ist nicht mit dem Verständnis der Achtung des menschlichen Lebens zu vereinbaren. Bei der Erzeugung zur geplanten Vernichtung kann von Achtung und Respektierung menschlichen Lebens nicht mehr die Rede sein.

Forschungsziele sind unter anderem:

* Verbesserung der IVF-Methode
* Aufzucht außerhalb des Mutterleibes
* Heilung von genetisch bedingten Leiden
* Analyse von genetisch bedingten Leiden
* Erkenntnisse in der Krebsforschung
* Erkenntnisse in der Medikamentenforschung

Der Wert der Embryonenforschung für den medizinischen Fortschritt ist nach heutiger Sicht kaum zu unterschätzen. Sie hilft bei der Entwicklung von Therapien gegen Unfruchtbarkeit, die Entwicklung von Maßnahmen zur Verhinderung von Fehlgeburten, die Entwicklung von Therapien gegen Krebs, die Weiterentwicklung der Präimplantationsdiagnostik, die Entwicklung von neuen Therapien auf Basis von Stammzellen für fast alle bedeutenden Krankheiten, wie z. B. Diabetes, Parkinson, Herzinfarkt.

Embryonen für Forschungen sind zu Tausenden in Tiefkühlschränken vorhanden. Die befruchteten Eier, die nicht genutzt wurden, müssten nur von ihren Eltern zu Forschungszwecken freigegeben werden..

Größte medizinische Hoffnungen richten sich heute auf die so genannte Stammzellenforschung. Die erste Zelle, die bei der Verschmelzung von Samen- und Eizelle entsteht, und die embryonalen Zellen, die durch die ersten Zellteilungen entstehen, sind universelle Zellen, die man als totipotent bezeichnet, weil sich aus ihnen ein ganzer Mensch entwickeln kann. Totipotente embryonale Stammzellen (ES Zellen) sind also ein ganz besonderes Material. Weltweit wird schon mit so genannten EG Zellen (fötalen Keimbahnzellen) sowie mit pluripotenten (gewebebildenden Zellen) und mit organspezifischen Stammzellen experimentiert.

Diese Zellarten können aus Föten, aus Nabelschnur und Plazenta bzw. aus Gewebe von Erwachsenen entnommen werden. Diese Zellen können sich vielfältig entwickeln, z. B. zu Nervenzellen, Hirnzellen, Hautzellen, Herzzellen usw. Durch diese Zellen könnten viele Krankheiten geheilt werden, durch gezüchtete Bauchspeicheldrüsen könnten Diabetiker wieder Insulin produzieren, Nervenzellen könnten Lähmungen heilen usw. Stammzellen sind auch für die Entwicklung von Medikamenten wichtig. Damit werden Versuche an Tieren und Menschen vermieden.

Unter therapeutischem Klonen versteht man die Möglichkeit Stammzellen dem frühen Embryo zu entnehmen, sie einzufrieren und sie gegebenenfalls Jahre oder Jahrzehnte danach wieder aufzutauen. Die so gewonnenen totipotenten Zellen sind mit dem erkrankten Menschen genetisch identisch und könnten körpereigenes Ersatzgewebe liefern. Damit kommt es zu keiner Abstoßung von Zellen.

Bei der Präimplantationsdiagnostik werden Eizellen in einem Reagenzglas befruchtet und im Achtzellstadium auf Defekte untersucht. Liegt keiner vor, wird der Embryo der Frau eingepflanzt, ansonsten wird er vernichtet.

Klonen von Menschen

Theorie

Ein kleines Molekül hat vor zwei Jahren die Erforschung adulter Stammzellen einen großen Schritt vorangebracht: US-Wissenschaftler gaben den Wachstumsfaktor Thrombopoetin zu Knochenmark-Stammzellen, die sie in Kultur hielten. Die Zellen vermehrten sich und waren selbst noch nach vier Monaten in der Lage, das volle Spektrum menschlicher Blutzellen zu bilden. Zuvor konnten solche blutbildenden Stammzellen nur vier Wochen außerhalb des Körpers am Leben gehalten werden.
Knochenmark-Stammzellen halten damit aber einen einsamen Rekord: Andere Stammzellen von erwachsenen Menschen lassen sich in Kultur bisher weder leicht vermehren, noch in unterschiedliche Zelltypen umwandeln. Und selbst Blutstammzel-len lassen sich bisher nicht in größeren Mengen in vitro erzeugen.

Unbegrenzte Teilungsfähigkeit, einfache Züchtung in Kulturmedien und die Fähigkeit, sich in jeden beliebigen Zelltypus zu verwandeln, das sind jedoch Eigenschaften, die sich Zell- und Gewebezüchter für die therapeutische Anwendungen solcher Zellen wünschen. Und bisher erfüllen diese Eigenschaften nur embryonale Stammzellen.

Adulte Stammzellen sind flexibler als bisher vermutet. Dennoch wollen Forscher auch adulte Stammzellen etwas flexibler machen. Schließlich hätten solche Zellen den Vorteil, dass sie vom Immunsystem des Spenders akzeptiert werden - was bei embryonalen Stammzellen nur gelingt, wenn sie durch aufwendiges therapeutisches Klonen aus einer Zelle des Spender hergestellt werden. Adulte Stammzellen haben zwar nicht mehr die Plastizität der embryonalen Alleskönner, aber sie sind auch nicht so stark auf bestimmte Zelllinien festgelegt, wie Forscher vor kurzem noch glaubten. So hatten schwedische Wissenschaftler neuronale Stammzellen erwachsener Mäuse in Hühner- und Mäuse-Embryonen transplantiert. Die Nachkommen der fremden Zellen beteiligten sich am Aufbau von Herz, Leber, Darm und Lunge der Empfänger. Auch menschliche Knochenmarkszellen sind nicht nur auf die Bildung von Blutzellen festgelegt: US-amerikanische Forscher spritzten solche Zellen in Schafsfeten. Dort bildeten sie unter anderem Knorpelzellen, Adipozyten, Myozyten, Myokardiozyten und Thymuszellen. Selbst Zellen mit neuronalen Merkmalen stammten von den Knochenmarkszellen ab.

Glia aus embryonalen Zellen kann Axone myelinisieren. "Bisher lassen sich solche Umwandlungen in vitro nicht nachvollziehen", erläuterte der Neurobiologe Dr. Oliver Brüstle der "Ärzte Zeitung". Brüstle setzt daher auf embryonale Stammzellen. Mit diesen konnten er und Forscher von der Universität Bonn immerhin Ratten behandeln, die durch einen Gendefekt unmyelinisierte Axone hatten. Den Wissenschaftlern gelang es, aus embryonalen Stammzellen Vorläufer von Gliazellen zu züchten, die sie den Ratten injizierten. In dem Tiermodell für Multiple Sklerose bildeten die Glia-Vorläufer anschließend Myelin um die Nervenfortsätze der Ratten.

So vielversprechend dieser Ansatz auch ist, noch gibt es Hürden, bevor Menschen mit embryonalen Stammzellen behandelt werden können. So müssen die Stammzellen mit einem geeigneten Cocktail an Wachstumsfaktoren in die gewünschte Differenzierungsrichtung gelenkt werden.
Noch ist unklar, was beim Klonen mit den Zellen passiert

Ein Problem kann es dabei geben, wenn nicht alle behandelten Stammzellen die erwartete Entwicklung vollziehen. Fehlprogrammierte oder unreife Stammzellen können aber Teratome verursachen, wenn sie einem Erwachsenen injiziert werden. Daher, so Brüstle, muss es gelingen, alle Zellen in die gewünschte Richtung ausreifen zu lassen oder die therapeutischen Zellen von unreifen zu trennen. "Eine Anreicherung von der-zeit meist 40 bis 50 Prozent ist dabei noch keine Aufreinigung", stellt der Neurobiologe fest. "Aber das ist nur ein technisches Problem". Immerhin ist es Brüstles Team inzwischen gelungen, hochreine Gliazellen aus embryonalen Stammzellen zu gewinnen.

Zum therapeutischen Klonen äußert sich Brüstle dennoch vorsichtig. Eine Therapie, bei der Patienten embryonale Zellen erhalten, die aus ihren Körperzellen geklont sind, sieht er vorerst nicht: "Entscheidend ist es, Spenderzellen aus embryonalen Stammzel-len zu gewinnen, auch wenn sie zunächst nicht genetisch identisch sind. Therapeutisches Klonen wäre erst der zweite Schritt."

Brüstle glaubt aber, dass Forschung mit menschlichen Embryonen wichtige Impulse für die Arbeit mit adulten Stammzellen liefert. Noch seien die Prozesse unklar, die einen Zellkern beim Klonen wieder in einem embryonalen Zustand versetzen. "Wenn wir aber diese Mechanismen kennen, können wir sie auf adulte Zellen anwenden, um diese pluripotent zu machen. Dann können wir die Arbeit an Embryonen umgehen."

Aus dieser Perspektive ist ein Molekül, das Knochenmark-Stammzellen etwas länger leben lässt, vielleicht doch erst ein kleiner Schritt.

Berichte

Rom: Die italienischen Allgemeinärzte denken über ein Disziplinarverfahren gegen den Gynäkologen Severino Antinori nach, den Mann, der den ersten Menschen klonen möchte.
"Wenn es nötig ist, werde ich eine Dringlichkeitssitzung der Ärztekammer anstrengen, damit das unvermeidliche Disziplinarverfahren gegen Professor Antinori beschleunigt wird", sagte Mario Falconi, Generalsekretär des Hausärzteverbandes Fimmg. "Ich bin angewidert davon, dass jemand die Menschenwürde verletzen will, indem er unverständliche medizinische Praktiken dazu einsetzt, um die verständlichen Bedürfnissen einzelner zu erfüllen."

Greis will endlich Vater werden und sich dafür klonen lassen:
Sydney (Reuters) - In Australien will sich ein unfruchtbarer 84-jähriger Mann klonen lassen, um endlich Vater zu werden. Er fühle sich jetzt erwachsen genug, um die El-tern-Verantwortung zu übernehmen, sagte der Witwer Frank Hansford-Miller am Dienstag im westaustralischen Perth. "Ich freue mich nicht nur auf einen Sohn, sondern auch auf Enkelkinder", sagte er. Hansford-Miller hat die australische Regierung aufgefordert, mehr über das Klonen von Menschen herauszufinden. Auch er habe das Recht, von der heutigen Technologie zu profitieren. Er fühle sich nicht zu alt für eine Familiengründung, jogge täglich und wolle noch 36 Jahre leben.

Hansford-Miller, bei dem vor vier Jahren Prostata-Krebs festgestellt wurde, sagte, viele andere unfruchtbare Männern unterstützten ihn. Australien habe Nachteile gegenüber Ländern wie Italien und den USA, die sich mehr um das Klonen von Menschen kümmerten. In Australien ist das Klonen von Menschen verboten. Nach Angaben von Wissenschaftlern könnte ein Embryo auch aus den Stammzellen oder anderen Zellen eines Mannes heranwachsen.
Die moralische Debatte um das Klonen von Menschen beeindruckt Hansford-Miller nicht. Er werde der Welt einen Gefallen tun, sagte der ehemalige Privatlehrer einer australischen Zeitung. "Es würde ein kleines, fröhliches Kind werden. "Ich habe gute Gene."

Noch im Oktober [2000] will eine Sekte mit ihrer Klonfirma im Auftrag eines amerikanischen Ehepaares starten. Oft sind religiöse Gruppen oder Sekten dem technischen Fortschritt nicht allzu aufgeschlossen. So werden viele der Möglichkeiten, die die Gentechnik bietet, erst einmal abgelehnt. Aber in manche religiöse Anschauung ist die Technik bereits eingebaut. Da kommen nicht nur die Götter mit Raumschiffen auf die Erde, sondern experimentieren auch auf der Erde mit der Gentechnik, um Leben entstehen zu lassen. Und eine solche Sekte, die schon seit 2 Jahren ankündigt, Menschen klonen zu wollen, will nun den ersten Kunden gefunden haben.

Klonen ohne Embryos

Britische Forscher planen, menschliches Ersatzgewebe zu klonen, ohne dass dafür ein Embryo geopfert werden muss. Macht das den Weg frei für das therapeutische Klonen ganz ohne ethische Bedenken?
Die Idee, Gewebe und Organe aus Körperzellen von Patienten zu züchten, die dann als Transplantat ohne Probleme vom Immunsystem des Patienten angenommen wer-den, klingt einfach zu verlockend - wenn nur die ethischen Bedenken nicht wären.

Jetzt arbeiten Forscher der Firma Geron BioMed, die von den Schöpfern des Klonschafs "Dolly" gegründet wurde, an einer neuen Methode des so genannten therapeutischen Klonens, die weniger umstritten sein könnte.

Zwar ist das Klonen aus Körperzellen seit Dolly nicht mehr neu, bislang wurde aber immer mit entkernten Eizellen gearbeitet: In die Eizelle pflanzten die Forscher zunächst die Körperzelle eines erwachsenen Tieres ein. Es entwickelte sich ein Embryo, der zur Herstellung des gewünschten Gewebes benötigt wurde. Einen Embryo quasi als menschliches Ersatzteillager zu verwenden, stößt allerdings auf große ethische Bedenken.

Die neue Methode geht dagegen einen anderen Weg: Statt einer entkernten Eizelle werden bereits entwickelte embryonale Stammzellen verwendet. Und die lassen sich - ethisch relativ unbedenklich - als Zellkulturen in großer Zahl im Labor züchten.

Soll Gewebe geklont werden, entnehmen Ärzte einem Patienten gesunde Zellen und verschmelzen sie mit den Stammzellen eines Embryos. Die ursprünglichen Chromosomen der Stammzellen werden zuvor entfernt. Die so manipulierten Stammzellen, die sich später in jeden menschlichen Gewebetyp entwickeln können, sind nun mit den Zellen des Patienten genetisch identisch.

Gelänge es Wissenschaftlern dann auch noch zu entschlüsseln, welche Prozesse dafür verantwortlich sind, dass sich aus den Stammzellen ganz bestimmte Zellarten entwickeln, könnten beispielsweise neue Gehirnzellen gezüchtet werden.

Klonverbot

Europäisches Verbot des Klonens von Menschen tritt in Kraft. Ratifiziert wurde es aber bislang nur von fünf Staaten

Möglicherweise wird Europa ein Bollwerk des Widerstands gegen das Klonen von Menschen. Nachdem nach Griechenland, der Slowakei, Slowenien und Spanien heute auch Georgien das Zusatzprotokoll zur Europäischen Bioethik-Konvention über das Verbot des Klonens von Menschen ratifiziert hat, wird es völkerrechtlich bindend und tritt für diese Länder in Kraft. Unterzeichnet wurde es bislang von 24 weiteren europäi-schen Staaten.

Die Europäische Bioethik-Konvention oder das Abkommen über Menschenrechte und Biomedizin, die bereits in 6 Ländern (Dänemark, Griechenland, San Marino, Slowakei, Slowenien und Spanien) wirksam ist und von 22 Ländern unterzeichnet wurde, ist das erste internationale Gesetz, das Menschen gegen den Missbrauch seitens der biomedizinischen Forschung schützen und deren menschliche Würde und Identität wahren soll. Die Prinzipien und Regeln müssen von den Unterzeichnerstaaten in nationales Recht umgesetzt werden, denen es aber freisteht, strengere Regelungen vorzusehen. Grundlage des Gesetzes ist, dass das Interesse und Wohlergehen der Menschen Vor-rang hat vor Interessen der Gesellschaft und der Wissenschaft.

Kernpunkte des Abkommens sind der Datenschutz für medizinische Informationen, sowie das Recht der Menschen auf Einsicht in die über sie gesammelten Daten, das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Genoms, Gentests sind nur für medizinische Zwecke erlaubt, Gentechnik darf zu präventiven, diagnostischen oder therapeutischen Zwecken eingesetzt werden, verboten aber bleibt eine Veränderung der Keimbahn. Schon absehbar ist, dass das Verbot, die In-virto-Fertilisation für die Auswahl des Ge-schlechts des Kindes einzusetzen, nicht lange halten wird. Geregelt wird die medizinische Forschung an Menschen, die ihr Einverständnis nicht mehr geben können. Das ist ein Punkt der Deutschland nicht weit genug geht, weswegen das Abkommen noch nicht unterzeichnet wurde. Die Aufzucht von menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken ist verboten, wenn wissenschaftlich mit Embryos gearbeitet werden darf, dann muss ein entsprechender Schutz für den Embryo sicher gestellt sein. Zu diesem Abkommen wurden weitere Zusatzprotokolle erarbeitet, die die Organtransplantation, den Embryonenschutz und die Humangenetik näher regeln.

Das Zusatzprotokoll über das Klonen verbietet "jeden Eingriff mit dem Ziel, ein menschliches Wesen zu schaffen, das identisch mit einem anderen toten oder lebendi-gen menschlichen Wesen ist". Identisch wird dabei als "genetisch identisch" definiert. Ausnahmen sind keine vorgesehen. Das Verbot wird dadurch begründet, dass "die Instrumentalisierung der Menschen durch die willentliche Erschaffung von genetisch identischen Menschen im Gegensatz zur menschlichen Würde steht und daher einen Missbrauch der Biologie und Medizin darstellt". Überdies würden ernsthafte Probleme medizinischer, psychologischer und sozialer Natur für die Betroffenen aus einem solchen Eingriff folgen.
Voraussehbar allerdings ist, dass außerhalb Europas auch menschliche Embryos geklont werden. Schon jetzt werden Haustiere geklont, wenn jemand ein Kind verloren hat, dann könnte der Weg zum Klonen auch nicht weit sein. Noch halten sich ja viele europäischen Regierungen den Rückzug offen und haben nur unterzeichnet oder noch nicht einmal das gemacht. Die Frage ist, ob es überhaupt in Europa zu einer einheitlichen Regelung kommen wird..

Cornelia Donner, Sandra Filler, Karin Huber, Susanne Hörburger

Stellungnahme der Kirche

Je mehr wir für dieses Projekt recherchiert haben, umso schwieriger scheint es uns, die verschiedenen Meinungen über dieses Thema der katholischen Kirche zusammen zu fassen.

Die Meinung der Bischöfe wurde als gesetzliche Regelung der "extrakorporalen Befruchtung" bei der Bischofskonferenz am 6. April 1990 festgelegt. In dieser Erklärung steht geschrieben:

"Die dringend notwendige gesetzliche Regelung der Anwendungsmöglichkeiten der neuen Fortpflanzungstechnologie, insbesondere der In-vitro-Fertilisierung, wird derzeit auch in unserem Land vorbereitet. Aus großer Sorge um damit in Zusammenhang stehende sittliche Fragen hat die Kongregation für die Glaubenslehre am 10. März 1987 eine Instruktion veröffentlicht, die den Standpunkt der Kirche darstellt und begründet.
Wir richten die dringende Bitte an den Gesetzgeber, möglichst bald gesetzliche Rege-lungen zu erlassen, die die Grundrechte der Person und der Familie im Zusammenhang mit den Methoden der künstlichen Befruchtung und der Gentechnik in gebührender und klarer Weise schützen.
Wir erachten es als äußerst dringend, dass insbesondere die Tötung von Embryonen, auch im Rahmen einer I.v.F., Versuche an und mit ihnen, die Anlegung von Samen- und Embryobanken, sowie die Befruchtung post mortem, die heterologe Besamung und Eizellenspende, die Befruchtung lediger Frauen und Mietmütter gesetzlich untersagt.

Außerdem müssen jene, die durch künstliche Befruchtung geboren werden, in allen ihren Grundrechten sowie jeder andere Mensch auch vom Staat geachtet und geschützt werden. Dazu gehört neben dem Schutz des Lebens auch das Wissen um die eigene Herkunft.

Empfehlenswert schiene uns auch eine Neuregelung des Adoptionswesens. Dadurch könnten viele Abtreibungen vermieden und der Kinderwunsch leichter erfüllt werden."

Die katholische Glaubensgemeinschaft hebt die grundlegenden Werte der Ehe hervor. Um der Würde eines Menschen zu entsprechen, müssen - nach Aussage der Kirche - die beiden Sinngehalte der Sexualität (liebende Vereinigung und Fortpflanzung) immer zusammen bleiben. Der werdende Mensch darf also nicht als Produkt eines Eingriffs medizinischer Techniken gewollt oder empfangen werden.

Die homologe künstliche Befruchtung (Keimzellen von Ehegatten) ist zwar nicht vor all der ethischen Negativität belastet, die man in der außerehelichen Fortpflanzung vorfindet, doch bleibt auch sie unerlaubt.

In den Augen der katholischen Kirche darf vom Gesetz her nicht die Spende von Keimzellen zwischen Personen zugelassen werden, die nicht legitim verheiratet sind. Auch eine Besamung "post mortem" (nach dem Tod des Keimzellenspenders) und die Ersatzmutterschaft sollten gesetzlich untersagt sein.

Kardinal Ratzinger: "Ein Kind darf nicht produziert werden!"

Bernadette Gobber und Isabella Schähle

Gesetzliche Bestimmungen in Österreich
(1. Jänner 1986)

Artikel I

§ 1. Das Einsetzen eines Embryos in eine fremde Gebärmutter und das Einsetzen las-sen (Leihmutterschaft) sind verboten.
§ 2. Jede entgeltliche und unentgeltliche Verwertung eines lebenden oder toten Emb-ryos oder eines Teils desselben ist untersagt.
§ 3. An einem lebenden Embryo dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie als therapeutische Maßnahme für den leben-den Embryo als notwendig erachtet werden. Über die Notwendigkeit entscheiden Einrichtungen, die vom Bundesministerium für Gesundheit und Umweltschutz im Ein-vernehmen mit dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung dafür in besonderer Weise bestimmt werden.

Artikel II

§ 4. (1) Wer den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zuwiderhandelt, ist mit Frei-heitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen. Erfolgt die Begehung der Tat gewerbsmäßig (§ 70 StGB), ist eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren zu verhängen.
(2) Ist der Täter ein Arzt, so ist er mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren, wenn er aber die Tat gewerbsmäßig (§ 70 StGB) begeht, von 6 Monaten bis zu 5 Jahren zu bestrafen.

Sonja Eggertsbeger, Eva König, Johanna Wöß

Zusammenfassung

In Europa bleiben etwa 10 bis 20 % aller Ehepaare ungewollt kinderlos. Die Ursache der Sterilität ist ungefähr gleichmäßig auf beide Geschlechter verteilt. Bei einem Drittel der Frauen ist die Sterilität auf eine gestörte Funktionsfähigkeit der Eileiter zurückzu-führen. In diesen Fällen kann die In-vitro-Fertilisation mit anschließendem Embryotransfer dazu dienen, den Ehepartnern den Kinderwunsch zu erfüllen. Bei der künstlichen Befruchtung werden nach Einstich in den Unterbauch der Frau mit einer Hohlnadel Eizellen abgesaugt, in eine Petri-Schale gebracht und, je nach Reifegrad, drei bis fünf Stunden später mit dem Samen des Ehemanns befruchtet. Hierauf kommt es zur Teilung der Zellen. Ungefähr 48 bis 60 Stunden nach Eizellengewinnung werden die befruchteten Eizellen im Vier- bis 16-Zellstadium über einen Katheter in den Uterus der Mutter zurückgesetzt. Wenn nicht alle befruchteten Eizellen beim ersten Transfer mit übertragen werden können, stellt sich die ethisch und rechtlich bedeutsame Frage, was mit den überzähligen Embryonen geschieht. Dies betrifft insbesondere die Fragen des Einfrierens und der Forschung mit Embryonen. Vom Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle an handelt es sich um artspezifisches menschliches Leben, dem ein moralischer Status zukommt. Die befruchtete Eizelle darf deshalb nicht zum Objekt gemacht werden. Die Verwendung zu reinen Forschungszwecken ist nur dann zulässig, wenn die Ziele klar definiert worden und direkt klinisch relevant sind. Embryo-nen dürfen nicht für Forschungszwecke verwendet werden, die auf eine geplante Menschenzüchtung hinauslaufen und dem Menschen seine Individualität nehmen, z. B. Klonen, Bildung von Chimären und Tier-Mensch-Hybriden.

Summary

In Europe about ten to twenty per cent of all married couples remain without children, although they would want some. The reasons for sterility are equally distributed among both sexes. Among a third of women sterility is caused by a fault in the functioning of the tubes. In these cases in-vitro-fertilization with the ensuing embryo transfer can lead to the desired pregnancy. For artificial procreation ova must be suck off the ovarium by punctioning the lower stomach area with a hollow needle and putting them into a cul-ture vessel. After 3 to 5 hours they were fertilized by semen of the marital partner. Now the cells start dividing. After about 48 to 60 hours the 4 to 16 cell-embryo is implanted by a catheter into the womb of the mother. In case not all fertilized ova can be trans-ferred, the ethically and iuridically relevant question is raised, what to do with them. This concerns especially the questions of kryoconserving and embryo research. At the point of the fusion of human gametes specific human life with moral status has been created. The fertilized ovum must turn into an object. Their use for sole aim of research is only permitted when the targets are clearly defined and of direct clinical relevance. Embryos must not used for research, planning human breeding and depriving man of his individuality, such as cloning and producing chimaeras and animal-man-hybrides.

Projektteams: Schülerinnen des III A Jg. der HLW Riedenburg, Bregenz:
Brigitte Berchtold, Cornelia Donner, Sonja Eggertsberger, Sandra Filler, Regina Gantner, Bernadette Gobber, Alexandra Gosch, Susanne Hörburger, Karin Huber, Kersten Kloser, Eva König, Bianca Markowitz, Isabella Schähle, Sonja Spiegel, Nadja Steffenhagen, Bernadette Steurer, Eva Voit und Johanna Wöß
Projektbegleitung: Prof. Mag. SILVIA ÖLLER, Bregenz
2001
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